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Bauherrenhaftpflicht

Die Bauherrenhaftpflicht schützt Dich vor Schadenersatzansprüchen Dritter nach Unfällen und Schäden auf Deiner Baustelle

Als Bauherr trägst Du die Verantwortung, wenn auf Deiner Baustelle Dritte zu Schaden kommen, z.B. bei Verstößen gegen die Überwachungspflicht. Auch wenn Du eine Baufirma beauftragt hast. Daher ist die Bauherrenhaftpflicht ein absolutes „Muss“ für jeden Bauherren.

Personenschäden

Kinder spielen auf der Baustelle und rutschen in eine nicht abgesicherte Baugrube. Ein Passant wird von herabfallendem Werkzeug getroffen. Leider schnell passiert und Behandlungskosten, Bergung und Schmerzensgeld können schnell hohe Summen ergeben.

Sachschäden

Ein umstürzendes Gerüst beschädigt das Haus des Nachbarn oder eine Abdeckplane löst sich und zerkratzt Autos auf der Straße. Die Bauherrenhaftpflicht kommt auch für Reparatur oder den Ersatz beschädigter Sachen auf.

Vermögensschäden

Das können Folgeschäden aus einem Personen- oder Sachschaden sein. Wenn z. B. eine Person durch einen Unfall auf Deinem Grundstück einen Verdienstausfall erleidet oder Daten auf der Festplatte eines beschädigten Computers wiederhergestellt werden müssen. 

Bauzeit

In der Bauherrenhaftpflichtversicherung wird der Beitrag nicht jährlich, sondern als einmalige Zahlung geleistet. Das heißt: Der Versicherungsschutz beginnt mit dieser einmaligen Beitragszahlung und ist bis zum Schluss der Bauarbeiten, üblicherweise aber maximal bis spätestens bis zwei Jahre nach Versicherungsbeginn, gültig. Danach läuft der Vertrag automatisch aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei vielen Versicherungen ist eine Verlängerung auf 3 Jahre mit einem Beitragsaufschlag möglich.

Eigenleistung / Nachbarschaftshilfe

Eigenleistungen erfreuen sich beim Hausbau einer immer größer werdenden Beliebtheit. Es handelt sich dabei um Arbeiten an Deinem Bauvorhaben, die unentgeltlich von Deinen, Freunden oder Angehörigen ausgeführt werden. Damit auch für Schäden, die die Helfer einem Dritten zufügen, Versicherungsschutz besteht, ist ein entsprechender Einschluss in den Bedingungen nötig.

Planung / Bauleitung

Ob Spitz- oder Walmdach, Terrasse oder Balkon? Du willst die Planung Deines Bauprojektes übernehmen? Dann hat dieser Passus ganz besonderen Stellenwert für Dich. Viele Versicherer sichern die Bauleitung / Bauplanung nur bis zu einer bestimmten Bausumme ab, welche sich gegen einen Beitragszuschlag auch erhöhen lässt. Bei manchen Gesellschaften ist die eigene Bauleitung / Bauplanung nur möglich, wenn Du über die nötige Qualifikation verfügst. Du müsstest also Architekt oder Bauingenieur sein. Das solltest Du beachten, denn fast kein Versicherer am Markt überlässt Dir die Bauleitung über das komplette Projekt. Warum das so ist? Es handelt sich letztendlich um eine Laienarbeit, da Du die Planung eines Bauvorhabens nicht von der Pike auf gelernt hast und dies birgt einfach ein höheres Risiko. 

Abbruch- und Einreißarbeiten 

Sehr wichtig für Bauvorhaben, bei denen der Abriss eines älteren Gebäudes vorangeht. Der Deckungsinhalt fängt Deine Kosten ab, wenn beispielsweise die fallende Mauer nicht abgefangen wird und auf das Nachbarhaus fällt.

Schäden an geliehenen Sachen und gemieteten Kfz / Arbeitsmaschinen

Beim Hausbau kommen die unterschiedlichsten Arbeitsgeräte zum Einsatz. Häufig handelt es sich dabei um Leihgeräte. Ob es sich dabei um eine vom Nachbarn geliehene Bohrmaschine, einen Minibagger oder sonstige nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen handelt, spielt jedoch keine Rolle. Wo gehobelt wird, fallen Späne und auch die geliehenen Geräte können schnell in Mitleidenschaft gezogen werden. Damit Du nicht auf den Kosten sitzen bleibst und der Nachbarschaftsfrieden gewahrt wird, musst Du auf diese Klausel achten. 

Be- und Entladeschäden

Gerade bei den Schäden durch die Beladung und Entladung trennt sich bei der Bauherrenhaftpflicht die Spreu vom Weizen. Die wenigsten Produktgeber bieten derzeit Schutz gegen diese Risiken. Aber nicht nur der klassische Schaden an der Bordwand des Lkw ist abgesichert. Auch Schäden an Containern, durch das Heben auf Land- und Wasserfahrzeuge durch Kräne und Winden, sind abgesichert. 

Leitungsschaden (Erdleitungen, elektr. Frei- und Oberleitungen)

Leitungsschäden sind Schäden an Erdleitungen jeglicher Art und an elektrischen Frei- und Oberleitungen. Die durch ein zerstörtes Erdkabel und den damit verbundenen Stromausfall entstehenden Schäden können erheblich sein. Das gilt nicht nur für die Reparaturkosten sondern auch für Folgekosten, wie z. B. die in einem ganzen Stadtteil verdorbenen Kühlwaren, nach einem längeren Stromausfall. 

Kleingebinde

Jeder, auch der Bauherr, haftet nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ohne Verschulden für Gewässerschäden. Die Ursache für einen solchen Schaden muss nicht unbedingt eine größere Tankanlage sein. Auch auf der Baustelle verwendete Farben, Lacke oder Reinigungsmittel können Gewässerschäden verursachen.

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Miriam Hofmann

Spezialistin Privatkunden

Ariana Prenaj

Spezialistin Privatkunden