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Bauherrenschutzpolice

Die Bauherrenschutzpolice sorgt dafür, dass Dein Haus fertig wird!  
Auch wenn das beauftragte Unternehmen pleite geht.

Eine Sorge weniger! Denn jedes fünfte Bauprojekt ist von der Insolvenz des Bauträgers, Generalunternehmers oder eines Handwerksunternehmens betroffen. Für viele Bauherren der Albtraum. Auf der Baustelle geht nichts mehr, Finanzierung und Miete laufen aber weiter. Mit der Bauherrenschutzpolice kannst Du für privat genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. Doppelhaushälften bis zu 50.000 EUR absichern und damit die Folgen einer Insolvenz abfedern.

Absicherung bei Insolvenz des Bauunternehmens

Absichern gegen den Albtraum: Deine Baufirma ist pleite und auf der Baustelle läuft gar nichts mehr. Mieten und Finanzierung laufen weiter, neue Handwerker müssen gefunden werden. Die Bauherrenschutzploice schützt Dich vor den finanziellen Folgen einer Insolvenz.

Bis zu 50.000 EUR Versicherungssumme

Gesetzlich vorgeschrieben sind Rücklagen von 5% der Bausumme. Diese gelten auch nur bis zur Abnahme, danach ist die Schlußrate fällig. In den wenigsten Fällen jedoch werden 5% für die komplette Neuausschreibung der Baustelle ausreichen. Mit der Bauherrenschutzpolice kannst Du bis zu 50.000 EUR absichern.

Noch 5 Jahre nach der Abnahme

Rund 80% der Baumängel werden erst nach der Abnahme festgestellt. Was, wenn es die Baufirma mit der Du gebaut hast, dann gar nicht mehr gibt? Die Bauherrenschutzpolice springt in diesem Fall ebenso ein.

Antrag auf eine Bauherrenschutzpolice

Versicherbar sind nur privat genutzte Ein-/Zweifamilienhäuser bzw. Doppelhaushälften und Fertighäuser in Massivbauweise in Deutschland.
Auch der Bauherr muss einen Wohnsitz in Deutschland haben.

15.000 EUR

Versicherungssumme

Einmalbeitrag inkl. Steuer

803,25 EUR

bei 500 EUR Selbstbehalt

20.000 EUR

Versicherungssumme

Einmalbeitrag inkl. Steuer

1.071,00 EUR

bei 500 EUR Selbstbehalt

30.000 EUR

Versicherungssumme

Einmalbeitrag inkl. Steuer

1.606,50 EUR

bei 1.000 EUR Selbstbehalt

50.000 EUR

Versicherungssumme

Einmalbeitrag inkl. Steuer

2.677,50 EUR

bei 1.000 EUR Selbstbehalt

Praxistipps zum sicheren Start in die Bauphase

Nun beginnt das spannendste Projekt Deines Lebens. Damit alles bestens vorbereitet ist und sicher läuft, empfehlen wir Dir unsere kostenlosen Praxistipps zur Bauphase.

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Ersatz für Miete und Zinsen

Der Albtraum: Auf der Baustelle geht es nicht weiter, Miete und Zinsen fallen aber weiterhin an. Wer kommt dafür auf? Laut der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) steht Dir als Bauherr eine Sicherheitsleistung zu. In der Praxis behältst Du bis zu 5% der Bausumme bis zur Abnahme ein und zahlst diese Summe erst als Schlußrate oder das Bauunternehmen stellt Dir eine Sicherheit, z. B. als Bürgschaft. Aus diesem Topf kannst Du im Fall der Insolvenz auch Miete und Zinszahlungen bestreiten. Für Mehrkosten kommt dagegen die Versicherung auf. 

Mehrkosten

Mehrkosten sind Aufwendungen, die Dir als Bauherr aufgrund der Insolvenz Deines Vertragspartners und zur Vollendung des Bauvorhabens entstehen und wegen derer Du einen Anspruch gegen den Bauunternehmer auf Erstattung in Form von Geld hast. Beispiel: Aufgrund der Insolvenz gerät der Zeitplan komplett durcheinander. Die beauftragte Elektrofirma kann ihren Auftrag nicht erfüllen und tritt nach einer üblichen Frist von dem Auftrag zurück. Du zahlst nicht nur den bereits entstandenen Aufwand (etwa für die Planung), du musst mit einer neuen Handwerksfirma auch wieder ganz von vorne beginnen. Das kostet unter dem Strich ein paar Tausend Euro mehr. 

Mängelbeseitigungskosten

Aufwendungen für die Beseitigung von Mängeln an dem vom Bauunternehmer geschuldeten Werk. Also alles was repariert, neu gemacht oder ausgebessert werden muss, nachdem Du eine neue Baufirma gefunden hast. Beispiel: Dein Bauunternehmer geht pleite während das Dach gedeckt wird. Jetzt steht das Dach über ein paar Wochen oder gar Monate unfertig da. Die Dämmung muss von der neu beauftragten Firma entfernt und wieder neu angebracht werden. 

Selbstbehalt 

Du trägst bei allen Erstattungen eine Selbstbeteiligung. Diese entspricht den 5% Sicherheitsleistung, die Du von Deinem Bauunternehmen einbehalten hast (siehe "Ersatz für Miete und Zinsen"). 

Welche Obliegenheiten musst Du beachten

Du musst der Versicherung eine Insolvenz unverzüglich mitteilen. Nur so kann sich die Versicherung darum bemühen den Schaden so gering wie möglich zu halten. Du musst der Versicherung innerhalb von drei Monaten mitteilen, welche Ansprüche Du noch gegenüber der Baufirma hast. Es ist also entscheidend, den Bautenstand so schnell wie möglich zu dokumentieren und die Abweichungen von der Leistungsbeschreibung der Versicherung zu melden. Fragt die Versicherung nach, solltest Du den Bauvertrag, Abnahmeprotokolle oder - idealerweise - das Gutachten eines Sachverständigen einreichen können. Grundsätzlich gilt: Du musst enbenso mithelfen, den Schaden so gering wie möglich zu halten.  

Sie haben Fragen?

Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund Ihre idealer Absicherung von Bauvorhaben und Immobilien. Sie können dazu ganz bequem Ihren Wunschtermin online buchen.

Frank Liepner

Geschäftsführer

Nancy Beckert

Spezialistin Privatkunden